Bisher war umstritten, ob in einem Zivilprozess das Material einer Dashcam im Auto als Beweis genutzt werden kann.
Regelmäßig sind die Aussagen der Unfallbeteiligten zum Unfallhergang nicht eindeutig oder gar widersprüchlich.
Das OLG Nürnberg hat jetzt die Verwertung dieser Aufnahmen in dem dort konkreten Fall als Beweismittel zugelassen.
Im entschiedenen Fall seien die Bilder aus der "Dashcam" die einzige Möglichkeit gewesen, den Unfallhergang aufzuklären.
In dem Verfahren ging es um einen Auffahrunfall auf der Autobahn, bei dem ein Lastwagen auf einen Pkw hinten auffuhr.
Der Fahrer des Pkw begehrte Schadenersatz. Der Lkw-Fahrer behauptete, der Pkw vor ihm habe mit zu wenig Abstand die Spur gewechselt. Der Pkw-Fahrer bestritt dies, sodass Aussage gegen Aussage stand.
Das Landgericht stimmte der Verwertung der "Dashcam"-Bilder des Lkw zu. Dagegen klagte der Pkw-Fahrer. Er sah seine Persönlichkeitsrechte in Gefahr.
In dieser Konstellation hat das OLG Nürnberg die Aufnahmen zugelassen. Begründet wurde dies damit, dass es im Zivilprozess nur um die Verwertung relevanter Szenen zum Unfallhergang und nicht um deren Beurteilung gehe. Deshalb durften die Bilder ausgewertet werden, obwohl sie neben dem Unfallgeschehen auch Fahrzeuge von Dritten zeigten.
So richteten sich die Aufnahmen nicht gegen einzelne Personen. Die im Fahrzeug sitzenden Personen seien praktisch nicht sichtbar.
Auch aus dem Datenschutzrecht und dem Kunsturheberrecht ergebe sich nichts anderes.
Allerdings muss dies nicht für alle Fälle gelten. Das Gericht hat ausgeführt, dass über die Verwertung der Bilder in jedem einzelnen Fall separat entschieden werden müsse.
Die Entscheidung ist dennoch wegweisend dafür, dass grundsätzlich "Dashcam"-Videos vor Gericht als Beweismittel zulässig sein können.